Haus- und Badeordnung: „GageSlide“

1. Verbindlichkeit und Zweck

Die „GageSlide“ ist eine Einrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung und Spaß bereiten soll. Die Hausordnung ist für alle Gäste der „GageSlide“ sowie allen weiteren Ordnungen verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Rutschenbetrieb der gesamten „GageSlide“. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- bzw. Badeordnung bedarf.

Das Personal oder weitere Beauftragte der „GageSlide“ üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Geländes verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Gelände wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer der „GageSlide“ bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

Wer eine strafbare Handlung vornimmt, sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und Betriebsanlage verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht oder kostenpflichtige Leistungen nutzt, wird unverzüglich des Geländes verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Attraktion zu gewerblichen oder sonstigen nicht nutzungsüblichen Zwecken sind verboten und im besonderen Fall nur nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt.

2. Öffnung, Einlass, Eintritt

Die Öffnungszeiten der „GageSlide“ werden von der Geschäftsführung festgesetzt und öffentlich an geeigneter Stelle bekannt gegeben. Die festgesetzten Zeiten sind verbindlich, d.h. zu diesem Zeitpunkt sind alle Bereiche der Wasserrutsche zu verlassen.

Mit dem Betreten der „GageSlide“ (des Geländes und der Räumlichkeiten) und der Aushändigung des Zutrittbandes, erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung an.

Gelöste Eintritte, Wertgutscheine und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden.

Die Geschäftsleitung kann die Benutzung und das Angebot der „GageSlide“ ganz oder teilweise jederzeit einschränken (u.a. betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Eintrittstarifs sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.

Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen u.Ä. nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises.

Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen und geeigneten Begleitperson die „GageSlide“ besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz-Kreislauferkrankungen.

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen Person gestattet.

Keinen Zutritt zur „GageSlide“ haben Personen mit ansteckenden oder meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), mit offenen Wunden, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.

Die Attraktion besitzt einen Standsicherheitsnachweis, welcher bestimmte Rahmenbedingungen zum Betrieb vorsieht. Bei festgelegten ungünstigen Bedingungen, zum Beispiel durch Wetter- und WIndeinflüße, muss der Betrieb eingestellt werden.
Auch in diesem Fall besteht keine Pflicht des BEtreibers in Bezug auf Rückerstattungen oder garantierter Nutzung.
Den Anweisungen bei einer eventuellen Räumung der Attraktion muss unbedingt, schnell und ohne Widerspruch Folge geleistet werden.

3. Verhalten, Baden, Verweilen

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit, Ordnung sowie die Sauberkeit und guten Sitten innerhalb der „GageSlide“ nicht gefährdet werden.

Attraktionen und Angebote (z.B. Rutschen, Spielgeräte, Saunen, etc…) dürfen nur innerhalb der offiziellen Betriebszeiten genutzt werden. Hinweistafeln sowie Anordnungen des Personals sind ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.

Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist in den gesamten Gastbereichen besondere Vorsicht geboten.

Mitgebrachte Sport-, Spiel- oder Animationsgeräten (Bälle, Schnorchel etc…) dürfen nicht benutzt werden.

Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt nach Aufwand und Kategorie des verunreinigten Bereichs in Rechnung gestellt.

Sexuelle Handlungen und Darstellungen werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet.

Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln (Cannabis, Drogen, etc. ) ist strikt verboten. Die „GageSlide“ behält sich vor, alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung oder Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen.

4. Rutschen und Spielgeräte

Die Benutzung der Rutschen- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Kinder bis 6 Jahren müssen bei den Rutschen stets von den Eltern oder einer geeigneten und verantwortlichen Person begleitet werden.

Die Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln am Rutschenanfang oder Spielgeräten sind bei Benutzung ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.

Insbesondere ist zu beachten:

Der Aufgang zu den Rutschen ist mit besonderer Vorsicht und mit Rücksicht auf andere Badegäste zu benutzen. Das Rennen ist ausdrücklich untersagt!

Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.

Die ausgehängten Sicherheitshinweise und die elektronischen Anzeigen und Drehkreuze, soweit vorhanden, sind unbedingt zu beachten.

Der Rutschenauslauf ist nach dem Rutschen sofort zu verlassen.

Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Badebekleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können.

Insbesondere sind verboten:

• jede andere Rutschposition als die jeweils vorgeschriebene.
• Halten im Rutschbereich.
• Von unten in die Rutschen zu laufen

Für Kinder von 0-3 Jahren ist die Benutzung der Rutschen verboten.
Für Kinder von 4-6 Jahren ist die Benutzung der Rutschen verboten, ausgenommen sie werden von einem Elternteil oder einem von den Eltern bevollmächtigten Erwachsenen begleitet. In diesem Fall sind die Kinder durch die Erwachsenen im gesamten Rutschbereich von hinten abzusichern. Beim Rutschen ist das Kind immer vor dem Erwachsenen zu platzieren. Grundsätzlich ist die Altersbegrenzung bei der Rutsche zu beachten.

Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot verhängt werden.

5. Besondere Bestimmungen

Es ist nicht gestattet,

• zu rennen.
• Notausgänge mit Liegen- oder anderen Gegenständen zu verstellen.
• Speisen und Getränke (insbesondere alkoholische Getränke) sowie Gegenstände, die unter Gewalteinwirkung leicht zerbrechen (z.B. Glas, Porzellan) mitzubringen.
• Waffen oder Werkzeuge in die Anlage zu bringen.
• zu rauchen (inkl. elektronischen Zigaretten). Ausgenommen hiervon sind die dafür ausgewiesenen Raucherplätze mit Aschenbechern in den Außenanlagen der Gastbereiche).
• Hinweistafeln ist Folge zu leisten.
• Luftmatratzen oder ähnliche Wasserspielgeräte zu benutzen.
• Mobiltelefone zu nutzen
• Rundfunk-, Fernsehgeräte, Musik- und Signalinstrumente sowie Ferngläser mitzubringen und diese zu benutzen.
• zu fotografieren und zu filmen.
• Werbematerial jeder Art zu verteilen; dies gilt ebenfalls für die Parkplätze.
• Geldsammlungen jeder Art durchzuführen.
• Die „GageSlide“ mit dem zugehörigen Betriebsgelände zu gewerblichen, ungesetzlichen oder sonst nicht der Anlage angemessenen Zwecken zu nutzen.

6. Haftung

Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der „GageSlide“ sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.

Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der „GageSlide“ verursacht hat.

Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Die „GageSlide“ und ihre Mitarbeiter haften bei Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden bis zu einer Versicherungssumme von 2 Mio. €, einfach begrenzt je Versicherungsjahr, sofern der Schaden durch die „GageSlide“ oder deren Mitarbeiter zu vertreten ist. Die „GageSlide“ haftet für reine Vermögensschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Die „GageSlide“ haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes der „GageSlide“ aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Gast der „GageSlide“ aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast der „GageSlide“ regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der „GageSlide“ zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Einrichtungen der „GageSlide“, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt sind sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.

Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badebekleidung oder an Schmuck / Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab.

Die Nutzung aller Einrichtungen der „GageSlide“, insbesondere der Rutschbahnen, erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die „GageSlide“ in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall), haftet die „GageSlide“ nicht.

Gegenstände, die in der Rutsche gefunden werden, sind am Empfang abzugeben. Alle liegen gebliebenen Gegenstände werden nach Beendigung des Badebetriebes eingesammelt und verwahrt. Fundsachen werden 2 Monate aufbewahrt, Wertgegenstände 6 Monate. Bei Nichtabholung werden die Fundsachen einer wohltätigen Institution zugeführt.

7. Sonstiges

Beschwerden, Wünsche oder Anregungen nimmt jeder Mitarbeiter der „GageSlide“
entgegen. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für die Reservierung und Nutzung gelten die AGB der „GageSlide“.

8. FIlm- und Fotoaufnahmen

Zum Zwecke von Werbung und Marketing ist die GischtGlück GmbH & pro event solutions GmbH ermächtigt, Film- und Fotoaufnahmen während des Betriebs zu machen. Dabei wird so weit wie möglich auf Personendarstellungen verzichtet  und eine größtmögliche Wahrung der Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen.

9. Inkrafttreten

Die Haus – und Badeordnung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft.

Großröhrsdorf, den 01. Juli 2024

Enrico Dreßler
Geschäftsführer